Fördern

Ein Teil der Kosten für die ambulante Hospizarbeit wird von den Krankenkassen gefördert. Für unsere Arbeit sind wir zusätzlich auf Spenden angewiesen, um unsere Begleitungen, Projekte und Aktivitäten finanzieren zu können.

Sie können die sinnvolle Arbeit im Hospizdienst unterstützen, indem Sie

  • den Hospizgedanken weitertragen
  • Mitglied im Förderverein werden
  • einmalig oder regelmäßig spenden
  • Spendenaktionen z. B. bei Familien- oder Betriebsfeiern durchführen
  • eine Benefizveranstaltung durchführen

Jede Spende ist willkommen, regelmäßig oder einmalig und unabhängig von der Höhe des Betrages. Selbstverständlich erhalten Sie von uns eine Spendenquittung.

Ehrenamt

Unterstützen Sie den Hospizdienst durch eine ehrenamtliche Tätigkeit.

Konto

Kontoinhaber: Stiftung Universitätsmedizin Essen
IBAN: DE 09 3702 0500 0500 0500 05
BIC: BFSWDE33
Kreditinstitut: Bank für Sozialwirtschaft

Zuwendungen

Gerne nehmen wir zweckgebundene Spenden entgegen, z. B. für Bücher, Spiele oder auch Spenden für Aktivitäten und Projekte der Hospizarbeit.

Erbschaft und Testament

In Ihrem Testament können Sie neben Ihren Erben andere Personen oder eine gemeinnützige Organisation wie die Hospizarbeit am Univervitätsklinikum Essen bedenken und einen bestimmten Geldwert testamentarisch als Spende festlegen. Der Gesetzgeber stellt diese Zuwendungen an gemeinnützige Organisationen steuerfrei, so dass ein Erbe oder ein Vermächtnis ohne Abzug von Erbschaftssteuer dem gemeinnützigen Zweck zufließt. Lassen Sie sich von Personen Ihres Vertrauens und ggf. von einem qualifizierten Rechtsanwalt dazu beraten.