Fördern
Ein Teil der Kosten für die ambulante Hospizarbeit wird von den Krankenkassen gefördert. Für unsere Arbeit sind wir zusätzlich auf Spenden angewiesen, um unsere Begleitungen, Projekte und Aktivitäten finanzieren zu können.
Sie können die sinnvolle Arbeit im Hospizdienst unterstützen, indem Sie
- den Hospizgedanken weitertragen
- Mitglied im Förderverein werden
- einmalig oder regelmäßig spenden
- Spendenaktionen z. B. bei Familien- oder Betriebsfeiern durchführen
- eine Benefizveranstaltung durchführen
Jede Spende ist willkommen, regelmäßig oder einmalig und unabhängig von der Höhe des Betrages. Selbstverständlich erhalten Sie von uns eine Spendenquittung.
Konto
Förderverein Innere Klinik – Tumorforschung Essen e.V.
Volksbank Ruhr Mitte
Stichwort "Hospizarbeit"
IBAN: DE10 4226 0001 0000 1011 00
BIC: GENODEM1GBU
Zuwendungen
Gerne nehmen wir zweckgebundene Spenden entgegen, z. B. für Bücher, Spiele oder auch Spenden für Aktivitäten und Projekte der Hospizarbeit.
Erbschaft und Testament
In Ihrem Testament können Sie neben Ihren Erben andere Personen oder eine gemeinnützige Organisation wie die Hospizarbeit am Univervitätsklinikum Essen bedenken und einen bestimmten Geldwert testamentarisch als Spende festlegen. Der Gesetzgeber stellt diese Zuwendungen an gemeinnützige Organisationen steuerfrei, so dass ein Erbe oder ein Vermächtnis ohne Abzug von Erbschaftssteuer dem gemeinnützigen Zweck zufließt. Lassen Sie sich von Personen Ihres Vertrauens und ggf. von einem qualifizierten Rechtsanwalt dazu beraten.